Überbetriebliche Lehrunterweisung, kurz ÜLU

Während der Ausbildung durchlaufen die Azubis mehrere ÜLU´s. Sie sind nach Grundstufe und Fachstufe gegliedert. Je nach Lehrjahr.

Je nach Themengebiet geht eine ÜLU eine Woche oder zwei Wochen.


Zweiradmechatroniker - Motorradtechnik


Amtliche Bekanntmachungen



Zweiradmechatroniker - Fahrradtechnik

 

Amtliche Bekanntmachungen



Fahrradmonteur


Amtliche Bekanntmachungen



ÜLU Kosten


ÜLU Vorbereitung


Die ÜLU´s werden in der Regel so geplant das sie in die Betriebswochen und oder in die Ferien fallen.
Sollten sie doch mal aus organisatorischen Gründen in eine Schulwoche fallen benötigt ihr einen Freistellungsantrag 

für die Berufsschule.








ÜLU Förderung im Land Berlin


Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen werden vom Land Berlin / Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aufgrund eines Senatsbeschlusses gefördert.


Belehrungstext zur Einhaltung des Landesmindestlohns:



Rahmenbedingungen:
- Die ÜLU-Veranstalter als Empfänger der ÜLU-Zuwendung (Land) belehren die Betriebe über die Verpflichtung zur Einhaltung des Landesmindestlohngesetzes (LMiLoG Bln) und deren Auswirkung auf die Förderfähigkeit.
- Die Kenntnisnahme dieser Information muss seitens der Betriebe nicht bestätigt werden.
- Der Belehrungstext mit der Anpassung des Landesmindestlohns auf 13,69 Euro ab 01. 05.2024 ist umgehend in den Einladungen und Gebührenbescheiden/Rechnungen sowie auf der Webseite aufzunehmen.



Belehrungstext zur Verortung auf den Webseiten der ÜLU-Veranstalter, in den ÜLU-Einladungen und Gebührenbescheiden/Rechnungen.

Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)*. Am 01.05.2024 erfolgte eine Anpassung der Höhe des Landesmindestlohns von 13,00 Euro auf 13,69 Euro und liegt damit unverändert über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.

* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).


Hinweis zu dem Text in Fußnoten (gekennzeichnet mit * und **): Alternativ können die Ausführungen in den Fußnoten zum Landesmindestlohn sowie zum Arbeitnehmerbegriff im Zusammenhang mit dem LMiLoG Bln auch auf einer extra Seite als Anlage den Einladungen zu den ÜLU-Kursen und den ÜLU-Gebührenbescheiden/Rechnungen beigefügt werden.

 


ÜLU Förderung Bund


Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert.


ÜLU Förderung im Land Brandenburg


Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.
Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2024 und deren Internatsunterbringung.

Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg


Berufsschlüssel

Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Fahrradtechnik 12172-01
Zweiradmechatroniker: Fachrichtung Motorradtechnik 12172-02
Fahrradmonteur: 12171-00